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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Vereinbarung von Pflege und Beruf
    Vereinbarung von Pflege und Beruf

    Viele pflegebedürftige Menschen wünschen, von vertrauten Angehörigen in gewohnter Umgebung gepflegt zu werden. Probleme haben in diesem Fall häufig berufstätige Angehörige, wenn Sie familiäre Pflege und Beruf miteinander vereinbaren müssen.

    Preis: 12.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Helia Lebenszeichen Senioren Hausnotrufsystem mit Vertrag
    Helia Lebenszeichen Senioren Hausnotrufsystem mit Vertrag

    AKTION: 60 TAGE UNVERBINDLICH TESTEN NEU: Ab jetzt auch mit UMTS-Stick erhältlich. Sollte kein Internetanschluß im Haushalt verfügbar sein, können Sie nun das HELIA System mit einem UMTS-Stick nutzen. Der Vertrag kostet 11,95 € pro Monat und ist ausschließlich in Verbindung mit dem HELIA Basisgerät bestimmt. Weitere Informationen können Sie den AGBs unter folgendem Link entnehmen: http://www.sanitaets-online.de/media/UMTS-Nutzungsvertrag.pdf Das neu entwickelte, vollautomatische Hausnotrufsystem mit Bewegungsmeldern aus dem Hause ISIS IC GmbH begleitet alleinstehende Senioren nahezu unsichtbar im Alltag. Niemand möchte in seinem Zuhause überwacht werden. Auch ist das permanente Tragen eines Notrufkopfes nicht immer gewünscht oder wird schlichtweg vergessen - und doch sorgen wir uns um unsere alleinstehenden Verwandten und wollen im Notfall helfen. HELIA Lebenszeichen bietet eine Lösung mit der sich alle wohl fühlen. Mit Hilfe von Sensoren, welche an Stellen im Haus platziert werden, die regelmäßig im Alltag bewegt werden, wie z.B. die Badezimmertür, die Kühlschranktür oder eine Fernbedienung, wird der HELIA Empfängerstation signalisiert, ob alles in Ordnung ist oder nicht. Sobald die Kühlschranktür oder die Fernbedienung zu einem bestimmten, festgelegten Zeitraum nicht bewegt wird, sendet der Sensor ein Signal an die HELIA Empfängerstation, welche automatisch den Angehörigen informiert. Dieser kann dann umgehend versuchen Kontakt aufzunehmen oder im schlimmsten Fall auch den wichtigen Notruf absetzen. Welche Vorteile bietet Ihnen HELIA Lebenszeichen: gibt Sicherheit und ein gutes Gefühl bei allen Beteiligten vermeidet tägliche und lästige Nachfragen unterstützt Angehörige es kommt kein Gefühl der Überwachung auf individuelle Anpassung an Lebensrhythmus möglich Selbstfürsorge solange wie möglich Um das HELIA Lebenszeichen Hausnotrufsystem zu installieren muss zunächst die HELIA Empfängerstation mit Hilfe des Netzwerkkabels oder via WLAN mit dem Internet verbunden werden. Bei der Ersteinrichtung werden Informationen zur Kontaktperson sowie die üblichen Bewegungszeiträume des Angehörigen hinterlegt. (WICHTIG: Es verlassen keine persönlichen Daten Ihr Haus!) Die Einrichtung von HELIA Lebenszeichen ist besonders einfach. Sie haben jederzeit die Möglichkeit individuelle Einstellungen am Gerät vorzunehmen, wenn sich z.B am Lebensrhythmus des Angehörigen oder sich die Kontaktadresse ändert. Sollte man feststellen, dass der Sensor nicht am richtigen Punkt platziert ist oder die Zeiträume zu eng/weit gefasst sind, ist es sinnvoll die Daten anzupassen, um unnötige Meldungen zu vermeiden. Wird keine Bewegung über die Sensoren registriert, erhält die Kontaktperson eine E-Mail. Sollte eine Benachrichtigung per SMS gewünscht sein, kann dies aufgeschaltet werden. Fallbeispiel:Großmutter fru ̈hstu ̈ckt jeden Morgen zwischen 7:00 Uhr und 9:00 Uhr in der Ku ̈che. Dazu bewegt sie die Kühlschranktür. Sollte eine Bewegung der Kühlschranktür ausbleiben, erhalten ihre Angehörigen hieru ̈ber zeitnah eine Meldung. Schnell können Sie bei Großmutter nachfragen und entsprechend reagieren. Technische Daten der Empfängerstation: Versorgungsspannung: 230V- Stecker Netzteil Gehäuse: Kunststoff (weiß/rot) Maße: (L x B x H – 99 x 70 x 29 mm) Gewicht: 110g+ Lebenszeichen Sensor (rund) 30 x 30 x 10 mm Im Lieferumfang enthalten: Empfängerstation Netzteil zwei Sensoren Netzwerkkabel UMTS-Stick (SIM-Karte) *Die Testaktion beinhaltet eine 60-tägige Nutzung des Geräts. Bei Unzufriedenheit kann das Gerät kostenlos an uns zurückgesendet werden und der Kaufbetrag wird erstattet. Natürlich wird ein pflegsamer Umgang mit den Geräten vorausgesetzt sowie der Rückversand aller enthaltener Komponenten. Sollten Sie Fragen zu der Testaktion haben, können Sie gerne Kontakt zu unserem Service-Team unter 0281/30027460 oder service@sanitaets-online.de aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie! Weitere Informationen zu HELIA Assistenzsystemen finden Sie unter www.helia.online

    Preis: 290.00 € | Versand*: 0.00 €
  • DJI Care Refresh 2-Jahres-Vertrag (DJI Avata)
    DJI Care Refresh 2-Jahres-Vertrag (DJI Avata)

    - DJI Care Refresh - 2-Jahres-Vertrag - Schutzpaket für DJI Avata

    Preis: 105.00 € | Versand*: 0.00 €
  • DJI Care Refresh 1-Jahres-Vertrag – DJI FPV
    DJI Care Refresh 1-Jahres-Vertrag – DJI FPV

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    Preis: 199.00 € | Versand*: 6.90 €
  • DJI Care Refresh 1-Jahres-Vertrag (DJI Avata)
    DJI Care Refresh 1-Jahres-Vertrag (DJI Avata)

    - DJI Care Refresh - 1-Jahres-Vertrag - Schutzpaket für DJI Avata

    Preis: 65.00 € | Versand*: 0.00 €
  • 10 Mark DDR Gedenkmünze "20 Jahre Warschauer Vertrag"!
    10 Mark DDR Gedenkmünze "20 Jahre Warschauer Vertrag"!

    10 Mark DDR Gedenkmünze "20 Jahre Warschauer Vertrag"! Der Warschauer Vertrag wurde 1955 als multilateraler Freundschafts- und Beistandspakt des Ostblocks gegründet. Er ist das diplomatische Gegenstück zum Nordatlantikpakt und dient hauptsächlich der Straffung des von der Sowjetunion geführten politisch-militärischen Systems sowie der Schwächung des Westens. Er wurde 1955 von Bulgarien, DDR, Polen, Rumänien, Sowjetunion, Tschechoslowakei, Ungarn und Albanien unterzeichnet. Albanien wurde 1968 allerdings ausgeschlossen.

    Preis: 7.99 € | Versand*: 6.95 €

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Ist die Einräumung eines Wohnrechts eine Schenkung?

    Ist die Einräumung eines Wohnrechts eine Schenkung? Diese Frage hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Absicht des Schenkers, ob es sich um eine unentgeltliche Übertragung handelt und ob das Wohnrecht mit Bedingungen oder Auflagen verbunden ist. Im Allgemeinen kann die Einräumung eines Wohnrechts als Schenkung betrachtet werden, wenn sie freiwillig und ohne Gegenleistung erfolgt. Es ist jedoch ratsam, rechtlichen Rat einzuholen, um die genaue rechtliche Natur einer solchen Übertragung zu klären.

  • Wie lautet der Name des Regalservice für den Einräumung von Waren bei Rewe?

    Der Name des Regalservice für die Einräumung von Waren bei Rewe lautet "Regalpflege".

  • Welcher Arbeitgeber?

    Das hängt davon ab, auf welchen Arbeitgeber sich die Frage bezieht. Es gibt viele verschiedene Arbeitgeber in verschiedenen Branchen und Bereichen. Um eine konkrete Antwort zu geben, müsste der spezifische Arbeitgeber genannt werden.

  • Was suchen Arbeitgeber?

    Arbeitgeber suchen in erster Linie nach qualifizierten und motivierten Mitarbeitern, die die Anforderungen der jeweiligen Stelle erfüllen können. Sie suchen nach Kandidaten, die über relevante Erfahrungen, Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen, um die gestellten Aufgaben erfolgreich zu bewältigen. Zudem ist es für Arbeitgeber wichtig, dass die Bewerber gut ins Team passen und eine positive Einstellung mitbringen. Sie suchen nach Mitarbeitern, die langfristig im Unternehmen bleiben und sich aktiv in die Unternehmenskultur einbringen. Letztendlich suchen Arbeitgeber nach Kandidaten, die einen Mehrwert für das Unternehmen schaffen und dazu beitragen, die Unternehmensziele zu erreichen.

  • Wann Arbeitgeber informieren?

    Arbeitgeber sollten ihre Mitarbeiter so früh wie möglich über wichtige Informationen informieren, insbesondere wenn es um Änderungen in der Arbeitsumgebung, neuen Richtlinien oder Projekten geht. Eine offene und transparente Kommunikation schafft Vertrauen und hilft dabei, Missverständnisse zu vermeiden. Es ist auch wichtig, regelmäßige Updates bereitzustellen, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter auf dem neuesten Stand sind. Letztendlich sollte die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitern kontinuierlich und effektiv sein, um eine positive Arbeitsumgebung zu fördern.

  • Kann Arbeitgeber versetzen?

    Ja, Arbeitgeber haben in der Regel das Recht, ihre Mitarbeiter zu versetzen, solange dies im Rahmen des Arbeitsvertrags und der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Eine Versetzung kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, wie zum Beispiel organisatorische Veränderungen, betriebliche Notwendigkeiten oder persönliche Gründe. Es ist wichtig, dass die Versetzung angemessen und zumutbar ist und die Interessen des Mitarbeiters berücksichtigt werden. In einigen Fällen kann der Mitarbeiter der Versetzung widersprechen, wenn diese unzumutbar ist oder gegen geltende Regelungen verstößt. Es ist ratsam, sich im Falle einer Versetzung rechtzeitig rechtlichen Rat einzuholen.

  • Ist ein Arbeitgeber?

    Ist ein Arbeitgeber eine Person oder Organisation, die Arbeitnehmer einstellt, um bestimmte Aufgaben oder Dienstleistungen zu erbringen? Handelt es sich dabei um eine rechtliche oder wirtschaftliche Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Welche Verantwortlichkeiten und Pflichten hat ein Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern, wie beispielsweise die Einhaltung von Arbeitsgesetzen und die Bereitstellung eines sicheren Arbeitsumfelds? Wie unterscheidet sich die Rolle eines Arbeitgebers von der eines Arbeitnehmers und welche Rechte und Pflichten haben beide Parteien in dieser Beziehung?

  • Darf mein Arbeitgeber...

    Das hängt von den spezifischen Gesetzen und Bestimmungen in Ihrem Land und Ihrer Branche ab. In einigen Ländern haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte, die von Arbeitgebern eingehalten werden müssen, wie zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeitbeschränkungen und Arbeitsschutzvorschriften. Es ist wichtig, sich über die geltenden Gesetze und Bestimmungen in Ihrem Land zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, um Ihre Rechte und Pflichten als Arbeitnehmer zu verstehen.

  • Soll ich den neuen Arbeitgeber oder den alten Arbeitgeber anrufen?

    Es hängt von der Situation ab. Wenn du bereits einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben hast, solltest du den neuen Arbeitgeber anrufen, um Details zur Einstellung zu klären. Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, aber bereits ein Angebot erhalten hast, könntest du sowohl den neuen als auch den alten Arbeitgeber anrufen, um weitere Informationen zu erhalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.

  • Ist dieser Arbeitgeber seriös?

    Es ist schwierig, die Seriosität eines Arbeitgebers anhand weniger Informationen zu beurteilen. Es kann hilfreich sein, nach Erfahrungsberichten von aktuellen oder ehemaligen Mitarbeitern zu suchen und die Reputation des Unternehmens zu überprüfen. Zudem können ein persönliches Gespräch mit potenziellen Kollegen oder ein Blick auf die Unternehmensgeschichte weitere Hinweise auf die Seriosität des Arbeitgebers geben.

  • Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern?

    Kann Arbeitgeber Schadensersatz fordern? Ja, Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen Schadensersatz von ihren Arbeitnehmern fordern. Dies kann der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig Schaden am Eigentum des Arbeitgebers verursacht hat. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die entstandenen Kosten für Reparaturen oder Ersatz einfordern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber den Schaden nachweisen muss und nicht einfach willkürlich Schadensersatz verlangen kann. Es empfiehlt sich daher, im Falle eines Schadensfalles rechtlichen Rat einzuholen.

  • Wann Arbeitgeber von Schwangerschaft?

    Arbeitgeber erfahren normalerweise von einer Schwangerschaft, wenn die schwangere Mitarbeiterin ihnen davon berichtet. Dies kann geschehen, sobald die Mitarbeiterin sicher ist, dass sie schwanger ist und bereit ist, dies mitzuteilen. In einigen Fällen kann der Arbeitgeber auch durch offensichtliche Anzeichen wie häufige Arztbesuche oder Schwangerschaftsurlaub auf die Schwangerschaft aufmerksam werden. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiterin selbst entscheidet, wann sie ihren Arbeitgeber über ihre Schwangerschaft informiert, da dies eine persönliche und private Angelegenheit ist. Arbeitgeber sollten die Privatsphäre und die Rechte ihrer Mitarbeiterinnen respektieren und angemessen auf die Mitteilung reagieren.

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